Ein Softwarefehler sorgt für Chaos bei der kantonalen Steuerverwaltung.
Symbolbild
05.03.2025 00:00
Kantonale Steuerverwaltung verschickt falsche Rechnungen
Bei den kürzlich versandten provisorischen Steuerrechnungen der direkten Bundessteuer für 2024 ist bei einem Grossteil der steuerpflichtigen Personen mit Kindern der Kinderabzug irrtümlich nicht berücksichtigt worden.
Thurgau In ihrer Medienmitteilung schreibt die Steuerverwaltung, dass sie das Versehen bedauert und betroffene Personen würden eine korrigierte Rechnung erhalten. Das Fehlen der Kinderabzüge von 259 Franken pro Kind sei auf einen technischen Fehler beim Erstellen der Steuerrechnungen zurückzuführen. Die kantonale Steuerverwaltung arbeitet gemeinsam mit dem Softwarelieferanten mit Hochdruck daran, die Ursache des Fehlers zu identifizieren und zu beheben. «Sobald bekannt ist, welche Kundinnen und Kunden betroffen sind, werden korrigierte Rechnungen versandt», heisst es weiter. Betroffene Personen können die Faktorenanpassung auch mittels Meldeformular (Anpassung Steuerfaktoren direkte Bundessteuer) auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung melden. ES wird darum gebeten, die Anmerkung «Korrektur Elterntarif» anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass falls ein zu hoher Betrag bezahlt wurde, dieser verzinst werde, und ein etwaiges Guthaben basierend auf der definitiven Steuerrechnung zurückerstattet werde.
red