HEV Thurgau
Klare Regeln fördern gutes Zusammenleben
Der Hauseigentümerverband (HEV) Thurgau setzt sich bei Eigenbedarf und Untermiete für klare Regeln ein: Er empfiehlt deshalb am 24. November ein zweifaches Ja zu den Mietrechtsvorlagen.
Stefan Mühlemann, Präsident des HEV Thurgau, macht sich für klare und faire Regeln im Mietrecht stark. Bild: zVg
Der Hauseigentümerverband (HEV) Thurgau setzt sich bei Eigenbedarf und Untermiete für klare Regeln ein: Er empfiehlt deshalb am 24. November ein zweifaches Ja zu den Mietrechtsvorlagen.
Am 24. November 2024 stimmt die Schweizer Bevölkerung über zwei Änderungen des Mietrechts ab. Die eine präzisiert, unter welchen Bedingungen jemand bei einer Kündigung Eigenbedarf geltend machen kann. «Neu kann jemand, der eine bisher vermietete Wohnung kauft, kündigen, sofern ein bedeutender und aktueller Eigenbedarf besteht», erklärt Stefan Mühlemann, Präsident des HEV Thurgau. Die andere Vorlage stelle sicher, dass Untermiete schriftlich beantragt und bewilligt werden muss. Zudem gebe sie der vermietenden Partei das Recht, die Zustimmung bei einer vorgesehenen Dauer von über zwei Jahren zu verweigern. «Diese Anpassungen sind in unseren Augen massvoll und sinnvoll», ergänzt Stefan Mühlemann. Das Schweizer Parlament habe sie im Herbst 2023 beschlossen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen: «Es ist künftig klarer, was gilt. Dadurch entsteht weniger Ärger, und es müssen weniger langwierige und kostspielige Rechtsverfahren geführt werden.» Das helfe Vermietern, Mietern, Untermietern und Nachbarn. Betroffen seien ohnehin nur sehr wenige Mietverhältnisse. Der HEV Thurgau setze sich deshalb mit voller Überzeugung für ein doppeltes Ja ein.
pd
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